RS OGH 1952/1/16 3Ob32/52

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Veröffentlicht am 16.01.1952
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Norm

EO §355 Abs1 XVIII
EO §382 Z8 G

Rechtssatz

Das Verbot, die eheliche Wohnung zu betreten, wird auch dadurch übertreten, daß der Gegner der gefährdeten Partei Gendarmerieassistenz in Anspruch nimmt, um entgegen dem Verbot die Wohnung wieder betreten zu können.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 32/52
    Entscheidungstext OGH 16.01.1952 3 Ob 32/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0004771

Dokumentnummer

JJR_19520116_OGH0002_0030OB00032_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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