RS OGH 1952/1/23 2Ob225/51

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.1952
beobachten
merken

Norm

AÖSp §59
HGB §414

Rechtssatz

Haftung des Spediteurs für die Beraubung einer Kiste. Der Sinn der Bestimmung des § 59 AÖSp liegt darin, daß aus der unveränderten äußeren Beschaffenheit des Speditionsgutes auf die Unmöglichkeit des Entstehens eines Schadens geschlossen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0049672

Dokumentnummer

JJR_19520123_OGH0002_0020OB00225_5100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten