RS OGH 1952/1/30 3Ob34/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1952
beobachten
merken

Norm

EO §308 A
LPfV §7

Rechtssatz

Wenn der Drittschuldner von der gepfändeten Lohnforderung tatsächlich die in der Exekutionsbewilligung genannten Beträge an den betreibenden Gläubiger auszahlt, kann dieser die Drittschuldnerklage nicht deshalb erheben, weil nach seiner Ansicht das Exekutionsgericht bei der Berechnung des unpfändbaren Teiles des Einkommens des Verpflichteten bezüglich verschiedener Zulagen von einer unrichtigen Rechtsansicht ausgegangen ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 34/52
    Entscheidungstext OGH 30.01.1952 3 Ob 34/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0003945

Dokumentnummer

JJR_19520130_OGH0002_0030OB00034_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten