Norm
ABGB §142 CbRechtssatz
Die ehelichen Eltern können von anderen Verwandten, bei denen sich das Kind (ohne Gerichtsbeschluß) in Pflege befindet, grundsätzlich die Herausgabe des Kindes verlangen, ohne daß es von Bedeutung ist, ob das Kind bei den Verwandten besser untergebracht wäre. Jedoch kann die Durchsetzung der väterlichen Gewalt nicht so weit gehen, daß dadurch die Gesundheit des Kindes gefährdet würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0047751Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2020