Norm
ABGB §1336 Abs2 FRechtssatz
Unter ganz besonderen Umständen kann, auch ohne daß § 348 HGB gegeben ist, die Herabsetzung einer vereinbarten Vertragsstrafe ausgeschlossen sein.Unter ganz besonderen Umständen kann, auch ohne daß Paragraph 348, HGB gegeben ist, die Herabsetzung einer vereinbarten Vertragsstrafe ausgeschlossen sein.
Veröff: NJW 1952,623
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103024Dokumentnummer
JJR_19520213_AUSL000_0020ZR00091_5100000_001