Norm
EO §1 Z15 IDRechtssatz
Vor den Gemeindevermittlungsämtern können Vergleiche über die Räumung unbeweglicher Sachen mit Wirkung eines gerichtlichen Vergleiches abgeschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000223Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2011