Norm
ABGB §1054Rechtssatz
Auf den Handelskauf finden die Vorschriften des ABGB über die Bestimmtheit des Preises beim Kaufvertrag kraft Handelsgewohnheitsrechtes keine Anwendung. Es kann daher ein Kaufvertrag wirksam unter der Bedingung der nachträglichen endgültigen Preisfestsetzung geschlossen werden. In diesem Falle gilt aber die subintelligierte Bedingung, daß die nachträgliche Preisbestimmung nicht offenbar unbillig ist und das Ausmaß dessen überschreitet, womit der Käufer überhaupt rechnen konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0020071Dokumentnummer
JJR_19520220_OGH0002_0010OB00140_5200000_001