RS OGH 2025/4/29 2Ob693/51; 7Ob239/65; 7Ob251/65; 8Ob158/66; 6Ob107/75; 5Ob502/85; 3Ob526/92; 1Ob520

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Veröffentlicht am 05.03.1952
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Rechtssatz

Vor der Einantwortung können nicht die Erben, sondern nur die Verlassenschaft auf Leistung eines Legates geklagt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0012283

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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