Norm
MG §41Rechtssatz
Wurde ein einheitlicher Bestandvertrag über Wohnung und Geschäftsräume aufgekündigt, so findet die Bestimmung des § 41 MG auch hinsichtlich der Geschäftsräume Anwendung.Wurde ein einheitlicher Bestandvertrag über Wohnung und Geschäftsräume aufgekündigt, so findet die Bestimmung des Paragraph 41, MG auch hinsichtlich der Geschäftsräume Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0044975Dokumentnummer
JJR_19520319_OGH0002_0010OB00257_5200000_001