RS OGH 1952/3/20 4StR892/51

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Veröffentlicht am 20.03.1952
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Norm

StVO §6

Rechtssatz

Von einem Kraftfahrer kann nach Lage des Einzelfalles verlangt werden, daß er vor einem unbewachten und ungesicherten Bahnübergng sein Rundfunkgerät abschaltet und ein Einfahrtssignal der Bahn, das im Bereich des Bahnüberganges steht, beachtet.

Veröff: NJW 1952,713

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103541

Dokumentnummer

JJR_19520320_AUSL000_004STR00892_5100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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