Norm
ABGB §850Rechtssatz
Für die Frage, ob ein Streit über den Verlauf der Grenze zwischen zwei Grundstücken - sei es auch in Form eines auf das Eigentumsrecht gestützten Unterlassungsbegehrens - im streitigen oder zunächst im außerstreitigen Verfahren auszutragen ist, kommt es darauf an, ob die Unsicherheit des Grenzverlaufes Ursache eines Streites über das Grundeigentum ist oder ob der Streit über den Erwerb eines bestimmten Stückes Grund auf den Grenzverlauf Einfluß nimmt. Im ersten Fall ist zunächst der Außerstreitrichter anzurufen. Wird in einem solchen Fall das Klagebegehren außerdem auch auf Ersitzung gestützt, so ist der erste Klagegrund vor Anrufung des Außerstreitrichters bei der Entscheidung nicht zu beachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0013890Dokumentnummer
JJR_19520326_OGH0002_0030OB00167_5200000_002