RS OGH 1952/4/2 2Ob272/52, 6Ob1/82, 7Ob626/84, 6Ob168/13v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.04.1952
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Norm

ABGB §608
ABGB §614
ABGB §711

Rechtssatz

Ein bloßer Rat oder eine einfache Empfehlung an den Erben, den Nachlass später einer anderen Person zu überlassen, begründet noch keine Substitution.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0012540

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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