Norm
ABGB §1412Rechtssatz
Eigenmächtige Entziehung einer fremden Sache zwecks unerlaubter Selbsthilfe begründet einen Rückforderungsanspruch, gegen den die Aufrechnung gemäß § 1440 ABGB unzulässig ist, Zahlung im Sinne des § 1412 ABGB wird durch eine Entziehung nicht bewirkt, sodaß durch sie ein Schade eintritt, dessen Ersatz verlangt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0033239Dokumentnummer
JJR_19520402_OGH0002_0020OB00027_5200000_001