RS OGH 1952/4/9 1Ob250/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1952
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Norm

EO §3 IIID
EO §3 V
EO §7
KO §47

Rechtssatz

Das über den Exekutionsantrag entscheidende Gericht hat nicht mehr zu prüfen, ob es sich eine Konkursforderung handelt und deshalb die Masse nicht zur begehrten Leistung hätte verurteilt werden sollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000056

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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