Norm
GBG §94 Abs1 Z3 DRechtssatz
Der Erwerber einer Liegenschaft ist berechtigt, um Einverleibung auch nur eines Liegenschaftsanteiles anzusuchen; der Grundbuchsrichter hat nicht zu prüfen, ob auf Seiten des Veräußerers der Wille bestand, nur die ganze Liegenschaft in das Eigentum des Erwerbers zu übergeben (vgl SZ 3/124).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0060793Dokumentnummer
JJR_19520409_OGH0002_0010OB00184_5200000_001