Norm
ABGB §1412Rechtssatz
Hat der Beklagte im Räumungsstreit die klagsgegenständlichen Räume vor Schluß der Verhandlung erster Instanz der Gemeinde übergeben, und diese sie dem Klagsvertreter rückgestellt, so ist die Klage wegen Klagslosstellung abzuweisen, sofern nicht auf Kosten eingeschränkt wurde. Ob der Beklagte den faktisch erfüllten Anspruch anerkennt, ist bedeutungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0033264Dokumentnummer
JJR_19520423_OGH0002_0010OB00335_5200000_001