RS OGH 1952/4/23 1Ob335/52

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Veröffentlicht am 23.04.1952
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Norm

ABGB §1412

Rechtssatz

Hat der Beklagte im Räumungsstreit die klagsgegenständlichen Räume vor Schluß der Verhandlung erster Instanz der Gemeinde übergeben, und diese sie dem Klagsvertreter rückgestellt, so ist die Klage wegen Klagslosstellung abzuweisen, sofern nicht auf Kosten eingeschränkt wurde. Ob der Beklagte den faktisch erfüllten Anspruch anerkennt, ist bedeutungslos.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 335/52
    Entscheidungstext OGH 23.04.1952 1 Ob 335/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0033264

Dokumentnummer

JJR_19520423_OGH0002_0010OB00335_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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