Norm
ABGB §1068Rechtssatz
Auch ein vertraglich vereinbartes, dem § 29 ReichssiedlungsG entsprechendes Wiederkaufsrecht erlischt mit der Erlangung der Erbhofeigenschaft. Durch die spätere Beseitigung des Erbhofrechtes lebt es nicht wieder vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0037967Dokumentnummer
JJR_19520423_OGH0002_0010OB00320_5200000_001