Norm
Rechtssatz
Räumung einer Liegenschaft von einem Überbau ( Baracke ) gemäß § 353 EO vollstreckbar. Allenfalls kann dieser Exekution eine Räumung nach § 349 EO vorausgehen, wenn der Überbau bewohnt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer