RS OGH 1952/5/7 2Ob104/52, 6Ob616/93, 5Ob21/09p

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Veröffentlicht am 07.05.1952
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Norm

ABGB §1333

Rechtssatz

Wenn der höhere Wert eines späteren Zeitpunktes gefordert wird, darf die Verzinsung dieses Wertes nicht schon von einem früheren Zeitpunkt an verlangt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0032000

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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