Norm
ABGB §1333Rechtssatz
Wenn der höhere Wert eines späteren Zeitpunktes gefordert wird, darf die Verzinsung dieses Wertes nicht schon von einem früheren Zeitpunkt an verlangt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0032000Zuletzt aktualisiert am
30.10.2009