RS OGH 1952/5/14 1Ob394/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1952
beobachten
merken

Norm

ABGB §1078

Rechtssatz

Wird in einem Übergabsvertrag ua vereinbart, daß der Übernehmer auf den Ersatz von ihm dem Übergeber gemachten Zuwendungen in einer ziffernmäßig nicht bestimmten Höhe verzichtet, liegt weder ein Kaufvertrag noch eine Veräußerung vor, die ein Vorkaufsrecht auslösen könnte.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 394/52
    Entscheidungstext OGH 14.05.1952 1 Ob 394/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024715

Dokumentnummer

JJR_19520514_OGH0002_0010OB00394_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten