Norm
ABGB §1295 IIf5Rechtssatz
Die Unterbietung des vom Erzeuger festgesetzten Preises kann ohne Bindung durch einen Revers den Tatbestand des § 1 UWG bilden, wenn der festgesetzte Preis nicht übermäßig hoch ist (Chlorodont), siehe auch 4 Ob 170/29, JBl 1929,286. Eine vom Erzeuger verfügte Aussperrung des Unterbieters von der Belieferung mit dieser Ware steht im angemessenen Zusammenhang mit der Preisüberschreitung und ist nicht sittenwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0023665Dokumentnummer
JJR_19520521_OGH0002_0020OB00054_5200000_001