RS OGH 1952/5/21 2Ob54/52

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Veröffentlicht am 21.05.1952
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Norm

ABGB §1295 IIf5
UWG §1

Rechtssatz

Die Unterbietung des vom Erzeuger festgesetzten Preises kann ohne Bindung durch einen Revers den Tatbestand des § 1 UWG bilden, wenn der festgesetzte Preis nicht übermäßig hoch ist (Chlorodont), siehe auch 4 Ob 170/29, JBl 1929,286. Eine vom Erzeuger verfügte Aussperrung des Unterbieters von der Belieferung mit dieser Ware steht im angemessenen Zusammenhang mit der Preisüberschreitung und ist nicht sittenwidrig.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 54/52
    Entscheidungstext OGH 21.05.1952 2 Ob 54/52
    Veröff: ÖBl 1952,38

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0023665

Dokumentnummer

JJR_19520521_OGH0002_0020OB00054_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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