Rechtssatz
Gegen die in Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses ergangene Abweisung eines Auftrages auf Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 3 der KSchAusfV durch das Berufungsgericht ist ein Revisionsrekurs unzulässig.Gegen die in Abänderung des erstgerichtlichen Beschlusses ergangene Abweisung eines Auftrages auf Unterbrechung des Verfahrens gemäß Paragraph 3, der KSchAusfV durch das Berufungsgericht ist ein Revisionsrekurs unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0037134Dokumentnummer
JJR_19520521_OGH0002_0030OB00313_5200000_001