RS OGH 1952/5/21 1Ob412/52

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Veröffentlicht am 21.05.1952
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Rechtssatz

Der Bevollmächtigte einer Partei, für welche gemäß § 8 ZPO ein Prozeßkurator bestellt wurde, hat gegen die Enthebung dieses Kurators das Rekursrecht.Der Bevollmächtigte einer Partei, für welche gemäß Paragraph 8, ZPO ein Prozeßkurator bestellt wurde, hat gegen die Enthebung dieses Kurators das Rekursrecht.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 412/52
    Entscheidungstext OGH 21.05.1952 1 Ob 412/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0035296

Dokumentnummer

JJR_19520521_OGH0002_0010OB00412_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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