RS OGH 1952/6/4 3Ob314/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.1952
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Norm

EO §39 Z5 IIIE
EO §39 Z5 IVD
EO §39 Z5 IVE
EO §308
KO §12

Rechtssatz

Ein Überweisungsbeschluß hinsichtlich einer gepfändeten Forderung, an der das Pfandrecht gemäß § 12 KO erloschen ist und der erst nach Konkurseröffnung dem betreibenden Gläubiger zugestellt wurde, ist unwirksam und vom Exekutionsgericht aufzuheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0001394

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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