Norm
GmbHG §2Rechtssatz
Eine als GmbH gegründete Gesellschaft ist schon vor ihrer Eintragung ins Handelsregister buchführungspflicht, wenn sie (abgesehen von den Fällen des § 4 HGB) unter einer gemeinschaftlichen Firma ein Gewerbe betreibt, das Grundhandelsgeschäfte zum Gegenstand hat. Veröff: SJZ 1952,664Eine als GmbH gegründete Gesellschaft ist schon vor ihrer Eintragung ins Handelsregister buchführungspflicht, wenn sie (abgesehen von den Fällen des Paragraph 4, HGB) unter einer gemeinschaftlichen Firma ein Gewerbe betreibt, das Grundhandelsgeschäfte zum Gegenstand hat. Veröff: SJZ 1952,664
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103248Dokumentnummer
JJR_19520617_AUSL000_000STR00668_5100000_001