Rechtssatz
Mehrere Erben bilden im Testamentsanfechtungsprozeß eine einheitliche Streitpartei, sind jedoch keine notwendigen Streitgenossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0035482Im RIS seit
21.06.1952Zuletzt aktualisiert am
27.02.2026