Rechtssatz
Maßgebend für die Rechtskraftwirkung eines Urteiles ist nur das tatsächliche Vorbringen der Klage. Die Rechtskrafteinrede ist nicht begründet, wenn der neue Anspruch auf einen anderen Klagsgrund beruht. (Kaufvertrag - Leihvertrag und Schadenersatz).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0041096Dokumentnummer
JJR_19520626_OGH0002_0010OB00496_5200000_001