Rechtssatz
Die Regel des § 192 Abs 2 ZPO ist in jenen Fällen, in denen Unterbrechungsbeschlüsse in anderen Gesetzen als in der ZPO vorgesehen sind, unanwendbar und der Rekurs gegen die Verweigerung der Unterbrechung zulässig.Die Regel des Paragraph 192, Absatz 2, ZPO ist in jenen Fällen, in denen Unterbrechungsbeschlüsse in anderen Gesetzen als in der ZPO vorgesehen sind, unanwendbar und der Rekurs gegen die Verweigerung der Unterbrechung zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0037190Dokumentnummer
JJR_19520702_OGH0002_0020OB00500_5200000_003