RS OGH 1952/7/3 4Ob79/52 (4Ob103/52), 4Ob96/52, 5Ob126/59, 7Ob58/67, 16Ok9/96, 7Ob21/97g, 7Ob102/10s

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Veröffentlicht am 03.07.1952
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Norm

B-VG Art89

Rechtssatz

Das Recht jedes Gerichtes bei Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit einer Verordnung den VerfGH anzurufen, darf nicht durch ein instanzmäßig übergeordnetes Gericht beseitigt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0053792

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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