Norm
ABGB §254Rechtssatz
Ein Vormund ist unfähig, wenn er sich um die Lebensführung des fünfzehnjährigen Mündels nicht kümmert, sodaß dieses ein intimes Verhältnis mit dem Sohn seines Dienstgebers eingeht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0048973Dokumentnummer
JJR_19520709_OGH0002_0030OB00394_5200000_001