RS OGH 1952/7/9 3Ob394/52

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Veröffentlicht am 09.07.1952
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Norm

ABGB §254

Rechtssatz

Ein Vormund ist unfähig, wenn er sich um die Lebensführung des fünfzehnjährigen Mündels nicht kümmert, sodaß dieses ein intimes Verhältnis mit dem Sohn seines Dienstgebers eingeht.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 394/52
    Entscheidungstext OGH 09.07.1952 3 Ob 394/52

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0048973

Dokumentnummer

JJR_19520709_OGH0002_0030OB00394_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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