Norm
ABGB §934Rechtssatz
Die Veräußerung eines Unternehmens ist ein Handelsgeschäft. Die Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes ist daher ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0018985Dokumentnummer
JJR_19520711_OGH0002_0020OB00529_5200000_001