RS OGH 1952/7/16 1Ob407/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.07.1952
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Norm

EO §350 Abs1
EO §353 Abs1 IA
EO §353 Abs1 IIA
EO §353 Abs1 IVA

Rechtssatz

Bedarf es zur Durchsetzung eines Anspruches auf Einräumung eines bücherlichen Rechtes der Abtrennung eines Teiles eines Grundbuchskörpers und damit der Anfertigung einer Teilungsurkunde, so ist vorerst zur Beschaffung des Teilungsplanes die Exekution nach § 353 EO zu bewilligen und die betreibende Partei zur Vornahme der Anfertigung des Teilungsplanes durch einen Dritten zu ermächtigen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 407/52
    Entscheidungstext OGH 16.07.1952 1 Ob 407/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0004499

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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