RS OGH 1952/8/1 2Ob619/52

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Veröffentlicht am 01.08.1952
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Norm

ABGB §1304 BIIIg
ABGB §1311 IIb
KFG 1955 §9
StVO §80 Abs3

Rechtssatz

Schadensteilung bei Beschädigung eines Tieres, das mit anderen Tieren von einem noch nicht sechzehnjährigen Treiber, der die Herde vorübergehend sich selbst überließ, getrieben wurde, durch einen Motorradfahrer, der es unterließ, stehen zu bleiben oder die Geschwindigkeit herabzusetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0027140

Dokumentnummer

JJR_19520801_OGH0002_0020OB00619_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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