Norm
ABGB §372 IIeRechtssatz
Eine Räumungsklage wegen Enziehung von Mietrechten ( § 372 ABGB ) kann auch gegen einen Hausmiteigentümer gerichtet werden, der sich widerrechtlich in den Besitz der Wohnung gesetzt hat. Die Klage muß nicht gegen sämtliche Miteigentümer gerichtet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0012731Dokumentnummer
JJR_19520813_OGH0002_0020OB00650_5200000_001