RS OGH 1952/8/13 2Ob650/52

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Veröffentlicht am 13.08.1952
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Norm

ABGB §372 IIe
ABGB §825

Rechtssatz

Eine Räumungsklage wegen Enziehung von Mietrechten ( § 372 ABGB ) kann auch gegen einen Hausmiteigentümer gerichtet werden, der sich widerrechtlich in den Besitz der Wohnung gesetzt hat. Die Klage muß nicht gegen sämtliche Miteigentümer gerichtet werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 650/52
    Entscheidungstext OGH 13.08.1952 2 Ob 650/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0012731

Dokumentnummer

JJR_19520813_OGH0002_0020OB00650_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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