Norm
ABGB §1017Rechtssatz
Das im § 1017 ABGB verankerte Vertrauen des dritten Vertragspartners auf die offene Vollmacht des Vertreters des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten wird nur dann geschützt, wenn er die interne Beschränkung der Vollmacht weder kannte, noch bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen mußte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0025378Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.08.2012