Norm
ABGB §142 DbRechtssatz
Der Urgroßmutter steht unter den Voraussetzungen des § 178 ABGB ein Besuchsrecht zu. Sie ist daher auch zum Rekurs gegen Beschlüsse, womit ihr das Besuchsrecht verweigert wird, legitimiert.Der Urgroßmutter steht unter den Voraussetzungen des Paragraph 178, ABGB ein Besuchsrecht zu. Sie ist daher auch zum Rekurs gegen Beschlüsse, womit ihr das Besuchsrecht verweigert wird, legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0006346Dokumentnummer
JJR_19520903_OGH0002_0030OB00507_5200000_001