Norm
ABGB §266Rechtssatz
Die Auffassung, daß über Schadenersatzansprüche eines Kuranden gegen den Kurator im außerstreitigen Verfahren zu erkennen sei, findet im Gesetz keine Stütze.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0048980Dokumentnummer
JJR_19520904_OGH0002_0030OB00482_5200000_001