RS OGH 2014/2/20 3Ob508/52, 6Ob229/13i

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Veröffentlicht am 04.09.1952
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Rechtssatz

Die vereinbarte Wertsicherung, dass im Falle eines Währungsschadens, dh einer Änderung der Kaufkraft oder der Währung, an Stelle des zugezählten Betrages ein bestimmter höherer Betrag zurückzuzahlen sei, ist rechtswirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024179

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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