Norm
ABGB §1017Rechtssatz
Welche Stellung der Geschäftsherr seinem Beauftragten gegenüber zu einer geschäftlichen Angelegenheit einnimmt und welche Absichten er ihm gegenüber äußert, ist für die Rechte eines Vertragspartner des Geschäftsherrn unerheblich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0025367Dokumentnummer
JJR_19520916_OGH0002_0040OB00137_5200000_001