RS OGH 1952/9/16 4Ob137/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1952
beobachten
merken

Norm

ABGB §1017

Rechtssatz

Welche Stellung der Geschäftsherr seinem Beauftragten gegenüber zu einer geschäftlichen Angelegenheit einnimmt und welche Absichten er ihm gegenüber äußert, ist für die Rechte eines Vertragspartner des Geschäftsherrn unerheblich.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 137/52
    Entscheidungstext OGH 16.09.1952 4 Ob 137/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0025367

Dokumentnummer

JJR_19520916_OGH0002_0040OB00137_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten