Norm
ABGB §879 Abs1 BIInRechtssatz
Das Begehren auf Erfüllung eines Vertrages kann nicht deshalb sittenwidrig sein, weil der Schuldner im Verzug ist und ihn daher ein Verlust durch inzwischen eingetretene Preiserhöhung der geschuldeten Ware trifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024742Dokumentnummer
JJR_19520925_OGH0002_0030OB00599_5200000_001