RS OGH 1952/10/8 1Ob800/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.1952
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Norm

ABGB §1040
VerwalterG 1946 allg

Rechtssatz

Bei der Tätigkeit des Verwalters in der Zeit zwischen seiner Abberufung und der Übergabe des Geschäftes handelt es sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Willen des Geschäftsherrn (vgl VwGH vom 09.11.1950, Slg 1756 A), auch wenn der ehemalige öffentliche Verwalter das Unternehmen auf Grund einer von ihm erwirkten Anordnung der Besatzungsmacht des Inhaltes, daß das Unternehmen dem Nazisten nicht zurückzugeben ist, weiterführt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 800/52
    Entscheidungstext OGH 08.10.1952 1 Ob 800/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0030761

Dokumentnummer

JJR_19521008_OGH0002_0010OB00800_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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