RS OGH 1952/10/22 3Ob640/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1952
beobachten
merken

Norm

ABGB §426
NZwG §1 Abs1 litd

Rechtssatz

Zur körperlichen Übergabe einer Sache ( hier: Klavier ) ist nicht stets eine Ortsveränderung notwendig. Wenn in Form einer Weihnachtsbescherung der Schenkungs - und Übertragungswille zum Ausdruck gebracht wird und der andere Teil die Schenkung annimmt und die Sache sogleich in Benützung nimmt ( Klavierspiel ), liegt in diesem Vorgang eine körperliche Übergabe.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 640/52
    Entscheidungstext OGH 22.10.1952 3 Ob 640/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0012775

Dokumentnummer

JJR_19521022_OGH0002_0030OB00640_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten