Norm
ABGB §426Rechtssatz
Zur körperlichen Übergabe einer Sache ( hier: Klavier ) ist nicht stets eine Ortsveränderung notwendig. Wenn in Form einer Weihnachtsbescherung der Schenkungs - und Übertragungswille zum Ausdruck gebracht wird und der andere Teil die Schenkung annimmt und die Sache sogleich in Benützung nimmt ( Klavierspiel ), liegt in diesem Vorgang eine körperliche Übergabe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0012775Dokumentnummer
JJR_19521022_OGH0002_0030OB00640_5200000_001