Norm
ABGB §1375 CRechtssatz
Ausstellung eines Schuldscheines für bisher geleistete Bauarbeiten als konstitutives Anerkenntnis. Beweis der Nichtschuld unter Berufung auf einen Irrtum über das anerkannte Recht wäre daher nur bei Betrug möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0032314Dokumentnummer
JJR_19521024_OGH0002_0020OB00425_5200000_001