Rechtssatz
Ein Ersatzanspruch wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit setzt in der Regel voraus, dass der Verletzte zur Zeit der Verletzung im Erwerbe stand, ist aber auch gegeben, wenn angenommen werden muß, daß der Verletzte Erwerb gesucht und gefunden hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0030440Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2024