Norm
ABGB §1295 IIb2Rechtssatz
Zur Haftung eines Gemeindefunktionärs, welcher eine Beschlagnahme eines Personenkraftwagen verfügt hat, für den Schaden, der durch sein schuldhaftes Verhalten nach seiner Enthebung als Gemeindefunktionär (wahrheitswidrige Angaben bezüglich der Eigentumsverhältnisse an den Personenkraftwagen der Besatzungsmacht gegenüber) entstanden ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0023937Dokumentnummer
JJR_19521029_OGH0002_0010OB00660_5200000_001