RS OGH 1952/10/30 3Ob675/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1952
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Norm

JWG §20

Rechtssatz

Ein Einzelvormund für ein außereheliches Kind kann im Interesse des Mündels abberufen und die Vormundschaft wieder dem Jugendamte übertragen werden, ohne daß das Jugendamt die Führung der Vormundschaft ablehnen könnte.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 675/52
    Entscheidungstext OGH 30.10.1952 3 Ob 675/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0088874

Dokumentnummer

JJR_19521030_OGH0002_0030OB00675_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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