RS OGH 2016/4/20 1Ob726/52, 6Ob93/72, 4Ob237/15d

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Veröffentlicht am 05.11.1952
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Rechtssatz

Vorpachtrechte erlöschen - im Gegensatz zum Vorkaufsrecht - nicht, wenn sie bei einer an sich möglichen Gelegenheit nicht ausgeübt worden sind.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Vormietrecht, Voruntermietrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0020229

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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