Norm
AngG §27 BRechtssatz
Eine Umdeutung einer Entlassung nach § 14 VG 1945 ist nicht möglich, wenn die Entlassung dem Dienstgeber nicht mitgeteilt wurde.Eine Umdeutung einer Entlassung nach Paragraph 14, VG 1945 ist nicht möglich, wenn die Entlassung dem Dienstgeber nicht mitgeteilt wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Angestellte, Konversion, Mitteilung, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0029185Dokumentnummer
JJR_19521111_OGH0002_0040OB00135_5200000_001