Norm
ABGB §1045Rechtssatz
Der Tausch von Bodenabteilen durch die Mieter untereinander bedarf der Zustimmung des Hauseigentümers; letzterer ist daher berechtigt, vom Mieter die Entfernung eines ohne seine Zustimmung (und zwar an einer anderen als ihm zustehenden Stelle) errichteten Bodenabteile zu begehren, auch wenn diese Errichtung für den Mieter mit erheblichen Kosten verbunden war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0025351Dokumentnummer
JJR_19521112_OGH0002_0010OB00889_5200000_001