Norm
ABGB §921Rechtssatz
Hat sich der Zustand des gekauften Kraftwagens bis zum Rücktritt vom Vertrag verschlechtert, so geht die durch das schuldhafte Verhalten des Käufers verursachte Entwertung des Kaufgegenstandes zu seinen Lasten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Kfz PKWEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0018660Dokumentnummer
JJR_19521112_OGH0002_0010OB00848_5200000_002